Sie haben nach einem Krankenhausaufenthalt einen Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege im Bereich der stationären Nachsorge. Die Kurzzeitpflege soll u.a. den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit geben, Zeitausgleich und Urlaube im Jahr nutzen zu können.
Z.zt. sind max. 28 Tage pro Jahr /1.550,-Euro von den Kostenträgern genehmigt!
Theodor-Cosack Straße 2 • 59755 Arnsberg Telefon: 0 29 32/63 92-0 Fax: 0 29 32/63 92-11 10 E-Mail: info@bremerspark.de